Branchenreglement Zucker und Zuckerprodukte angepasst

Die Branchenreglemente der Garantiemarke Suisse Garantie werden in regelmässigen Abständen angepasst. Damit ist sichergestellt, dass sie den neusten Anforderungen des Gesetzgebers und der Branche entsprechen.

Am 01. Mai 2020 tritt das überarbeitete Branchenreglement für Zucker und Zuckerprodukte in Kraft.

Die wichtigsten Korrekturen sind:

  • Die Verwendung der Zusatzstoffe Natriumcitrat (E 331) und Kaliumsorbat (E 202) in Gelierzucker ist neu erlaubt.
  • Wegfall des Zollanschlussgebietes Campione d’Italia

Die neuste Version des Branchenreglements ist hier abrufbar:

http://www.zucker.ch/pflanzer/ruebenanbau/