Branchenreglement Milch und Milchprodukte angepasst

Die Branchenreglemente der Garantiemarke Suisse Garantie werden in regelmässigen Abständen angepasst. Damit ist sichergestellt, dass sie den neusten Anforderungen des Gesetzgebers und der Branche entsprechen. 

Am 01. Mai 2020 tritt das überarbeitete Branchenreglement für Milch und Milchprodukte in Kraft.

Die wichtigsten Korrekturen sind: 

  • Keine geklonten Tiere und Nachkommen solcher Tiere bis 2. Generation.
  • Kein Palmfett und Derivate in der Fütterung.
  • Karenzfrist für die Milchablieferung bei Tieren, die GVO-Futter erhalten haben.
  • Nur nachhaltig produzierte Soja und Sojaschrot (Standards).
  • Formale Korrekturen wie Logo und Verweise.
  • Wegfall des Zollanschlussgebietes Campione d'Italia

Die neuste Version des Branchenreglements ist hier abrufbar:

https://www.swissmilk.ch/de/produzenten/milchmarkt/suisse-garantie/

https://www.swissmilk.ch/fr/producteurs-de-lait/marche/suisse-garantie/