Produkte mit der Garantiemarke SUISSE GARANTIE müssen:
- in der Schweiz hergestellt und verarbeitet sein (inbegriffen sind das Fürstentum Liechtenstein, die Freizone Genf sowie die in Staatsverträgen geregelten Grenzzonen)
- ohne gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere produziert sein
- von umweltschonend arbeitenden Betrieben stammen
Produkte mit der Garantiemarke SUISSE GARANTIE werden.
- über die gesamte Produktionskette kontrolliert
Die Garantiemarke SUISSE GARANTIE
- wird von der Schweizer Landwirtschaft getragen
- stärkt das Vertrauen in Schweizer Nahrungsmittel
- gibt den Konsumentinnen und Konsumenten grösstmögliche Sicherheit

