DEFR

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Die Mitgliederversammlung wählt einerseits den Präsidenten, die beiden Vizepräsidenten, die übrigen Vorstandsmitglieder sowie die Arbeitsgruppenpräsidenten und Rechnungsrevisoren. Sie ist befugt, den Jahresbericht, das Budget und die Jahres-
rechnung zu genehmigen. Weiter entscheidet sie über die Einsetzung und Auflösung von Arbeitsgruppen, den Ausschluss von Mitgliedern, das jährliche Tätigkeitsprogramm und weitere vom Vorstand vorgelegte Geschäfte.