DEFR

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Im Rahmen der aktuellen Agrargesetzgebung unterstützt der Bund koordinierte Absatzförderung. Gemäss Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes dürfen Bundesmittel aber nur für Projekte in den Bereichen Basiskommunikation und Markt-
forschung eingesetzt werden. Das Engagement des Bundes hat subsidiären Charakter – ergänzt also die Aktivitäten der Organisationen – und ist WTO-konform. Die Herausforderungen des Marktes und die Unterstützung des Bundes sind Gründe genug für die landwirtschaftlichen Organisationen, sich zusammen zu schliessen und den Herausforderungen des Marktes gemeinsam zu begegnen.

Die Finanzierung erfolgt projektbezogen. Das bedeutet, dass die Mitglieder nur diejenigen Massnahmen mittragen, die sie betreffen und die sie für ihre Branche sinnvoll finden. Die Kosten der einzelnen Massnahmen werden gemäss Anteil der landwirtschaftlichen Endproduktion auf die einzelnen Branchen aufgeschlüsselt.